Für Krankenhäuser, Ärzte und Zahnärzte in der ambulanten Versorgung sind Vorgaben für das medizinische Risikomanagement und für Fehlermeldesysteme definiert.
Lesen Sie mehr zu diesem Thema in: Der Krankenhaus-Justitiar 2/2014. S. 8 und 9
Für Krankenhäuser, Ärzte und Zahnärzte in der ambulanten Versorgung sind Vorgaben für das medizinische Risikomanagement und für Fehlermeldesysteme definiert.
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